21.11.09 22:05 Alter: 2 yrs
Bei Verspätung von Flugzeugen Geld von Airlines zurück
Kategorie: News
Seit 2004 sind gemäss einer EU-Verordnungen Entschädigungen für Verspätungen im Flugverkehr vorgesehen. Trotzdem wollten zwei Fluggesellschaften Passagiere nicht entschädigen, die eine 25, beziehungsweise 22 stündige-Verspätung des Fluges hinnehmen mussten.
In Deutschland sowie in Österreich mussten Passagiere Verspätungen bei den Flügen von 25 resp. 22 Stunden hinnehmen. Entschädigen wollten die zuständigen Fluggesellschaften die Passagiere dennoch nicht. Dies obwohl seit 2004 eine EU-Verordnung in Kraft ist, welche die Entschädigungen für Flugpassagiere bei Langstreckenflügen regelt. Nun hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ein wegleitendes Urteil gefällt. Das Urteil des EuGH stärkt die Rechte der Passagiere. Sie haben in Zukunft ab drei Stunden Verspätung ein Recht auf Entschädigung. Je nach Flugdauer liegt diese Entschädigung zwischen 200 und 600 Euro. Ein Anspruch besteht selbst dann, wenn die Passagiere auf ein anderes Flugzeug umgebucht werden, durch die Umbuchung die Zieldestination allerdings mehr als drei Stunden später erreichen. Keine Entschädigung zahlen müssen die Fluggesellschaften, wenn aussergewöhnliche Umstände zur Verspätung geführt haben. Darunter fallen beispielsweise Naturgewalten. Wenn ein Flugzeug aufgrund eines Sturms nicht starten kann bekommen die Passagiere keine Entschädigung für die Verspätung. Ebenfalls unter diese Regelung fallen Verspätungen die auf Gründe zurückzuführen sind die nicht im Einflussbereich der jeweiligen Fluggesellschaft liegen. Technische Probleme fallen laut dem Europäischen Gerichtshof allerdings nicht darunter. Triebwerkschäden oder sonstige Probleme beim Flugzeug dürfen die Airlines nicht geltend machen, wenn es darum geht die Passagiere für die Verspätung nicht zu entschädigen. Auch Schweizer können von diesem neuen Urteil profitieren. Die neue Regelung der Entschädigung für Verspätungen im Flugverkehr gelten auch für Schweizer die ab einem Flughafen im EU-Raum fliegen. Oder von einem schweizer Flughafen aus mit einer Europäischen Airline in die EU fliegen. Das EuGH hat den beiden Klagenden Personen übrigens Entschädigungen in Höhe von je 600 Euro zugesprochen berichtet "20min.ch".