16.09.09 22:31 Alter: 3 yrs

Gelten bald faire AGB bei der SWISS

Kategorie: News

Gut möglich, dass die schweizerische Fluggesellschaft Swiss bald ihre AGB anpassen muss. Bis jetzt enthält diese eine Klausel, dass ein Rückflugticket verfällt wenn man den Hinflug nicht angetreten hat.

Die AGB der Swiss enthalten eine sehr kundenunfreundliche Klausel. Diese besagt, dass ein Fluggast den Rückflug nicht antreten darf, wenn er nicht auch den Hinflug genutzt hat. Wer also beispielsweise seinen Flug nach Berlin verpasst und mit dem Zug dahin reist, allerdings das Rückflugticket benutzen möchte kann dies nicht tun. Das Rückflugticket ist gemäss Swiss in einem solchen Fall verfallen. Juristen zweifeln an der Auffassung der Swiss. Zudem gibt es bereits einen Gerichtsentscheid, welche die Praxis der Swiss für unzulässig erklärt hat. Bis jetzt hat die Airline ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen allerdings nicht angepasst. Die Fluggesellschaft geht davon aus, dass es sich beim Urteil von Basel nicht um einen Präzedenzfall handelt. Doch es geht wesentlich mehr um wirtschaftliche als um juristische Aspekte. Müsste die Swiss ihre Praxis ändern, so käme sie in grosse Probleme. Für die Swiss ist die Klausel ein grosser Vorteil, kann sie so doch auch unterschiedliche Preise je nach Abflughafen und Konkurrenz erheben. Für den Kunden ist es allerdings wenig verständlich weshalb ein Flug von Basel über Zürich nach New York weniger kosten soll als ab Zürich. Nun droht der Swiss allerdings neues Ungemach. Wie die "Handelszeitung.ch" berichtet wird in der Schweiz bald ein neues Gesetz verabschiedet. Dieses würde eine Prüfung der AGB zulassen. Natürlich in sämtlichen Wirtschaftsbereichen und nicht nur bei Airlines. Bis jetzt wird die Gültigkeit der AGB nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Einzelfall. Mit der neuen Gesetzgebung kann man AGB's generell auf ihre Gültigkeit hin überprüfen lassen. So kann beispielsweise auch der Konsumentenschutz eine Klage gegen das Unternehmen anstreben und die AGB der Firma von einem Gericht prüfen lassen. Noch ist unklar wie die Gerichte die AGB's der Swiss beurteilen würden. Allerdings stehen die Chancen für die Konsumenten ziemlich gut, zumal schon einmal ein Gericht einer Kundin recht gegeben hat, welche die Ungültigkeit des Rückflugtickets nicht hinnehmen wollte. Die Swiss möchte gemäss dem Zeitungsbericht der "Handelszeitung.ch" erst einmal abwarten und findet ihre AGB zulässig.